Transport P908 LP904

Transport P908 LP904

ZELLEN UND BATTERIEN BESCHÄDIGT UND DEFEKT – Nicht kritisch
Nicht anfällig für gefährliche Reaktionen während des Transports
Gilt für: Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Zellen und -Batterien, beschädigt oder defekt, einschließlich solcher, die in Geräten enthalten sind
UN-Nr., ordnungsgemäß
Versand Nam
UN 3090, LITHIUM-METALL-BATTERIEN oder UN 3091, LITHIUM-METALL-BATTERIEN, DIE IN GERÄTEN ENTHALTEN SIND
UN 3480, LITHIUM-IONEN-BATTERIEN oder UN 3481, LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, DIE IN GERÄTEN ENTHALTEN SIND
Klasse 9
Verpackungsgruppe n/a
Gefahrenhinweis <br />
• Die Etiketten müssen in Form eines Quadrats in einem Winkel von 45° (rautenförmig) mit Mindestabmessungen von 100 sein.<br />
mm um 100 mm; Außer im Luftverkehr können die Abmessungen der Etiketten bei Packstücken mit<br />
Abmessungen, dass sie nur kleinere Etiketten tragen können.<br />
• Sie müssen eine Linie haben, die 5 mm innerhalb der Kante liegt und parallel dazu verläuft.<br />
Voraussetzung • Zellen und Batterien, die sich schnell zerlegen können, gefährlich reagieren, eine Flamme oder eine gefährliche
Wärmeentwicklung oder eine gefährliche Emission giftiger, ätzender oder entzündlicher Gase oder Dämpfe
Beförderungsbedingungen, sind gemäß P911 und LP906 (siehe § 2.4.2) oder unter Bedingungen
von der zuständigen Behörde festgelegt werden.
Verkehrsträger ADR IMDG IATA verboten
Zellen und Batterien
von der
Hersteller als
defekt sein für
aus Sicherheitsgründen,
oder die
beschädigt wurden, die
Das Potenzial der
Erzeugen einer
Gefährliche Entwicklung
von Hitze, Feuer oder Kurzschluss
Schaltung sind
verboten für
Transport
(z. B. solche, die
zurück in die
Hersteller für
aus Sicherheitsgründen);
Spezial
Proviant
376 376
Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die so beschädigt oder defekt sind, dass sie
nicht der nach den geltenden Bestimmungen des Handbuchs für Prüfungen und Kriterien geprüften Bauart entsprechen,
den Anforderungen dieser Sonderbestimmung gerecht werden.
Für die Zwecke dieser Sonderbestimmung können dies unter anderem Folgendes umfassen:
– Zellen oder Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert wurden;
– Zellen oder Batterien, die undicht oder entlÄttrisch geworden sind;
– Zellen oder Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können; oder
– Zellen oder Batterien, die physische oder mechanische Schäden erlitten haben.
ANMERKUNG: Bei der Beurteilung einer Zelle oder Batterie als beschädigt oder defekt ist eine Bewertung oder Bewertung auf der Grundlage der Sicherheit durchzuführen
Kriterien des Zell-, Batterie- oder Produktherstellers oder von einem technischen Sachverständigen mit Kenntnissen der SA
Funktionen. Eine Bewertung oder Bewertung kann unter anderem die folgenden Kriterien umfassen:
(a) Akute Gefahr, wie z. B. Gas, Feuer oder austretender Elektrolyt;
b) die Verwendung oder unsachgemäße Verwendung der Zelle oder Batterie;
c) Anzeichen einer physischen Beschädigung, wie z. B. Verformungen des Zell- oder Batteriegehäuses oder Farben auf dem Gehäuse;
d) äußerer und interner Kurzschlussschutz, wie z. B. Spannungs- oder Isolationsmaßnahmen;
e) den Zustand der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder Batterie; oder
f) Beschädigung interner Sicherheitskomponenten, wie z. B. des Batteriemanagementsystems.“
Zellen und Batterien sind gemäß den Verpackungsanweisungen P908 bzw. LP904 zu verpacken
Verpackung
Anweisungen
P908 P908
Verwenden Sie nur zugelassene Verpackungen, die der Leistungsstufe der Verpackungsgruppe II entsprechen:
• Trommeln (1A2, 1B2, 1N2, 1H2, 1D, 1G);
• Boxen (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2)
• Kanister (3A2, 3B2, 3H2)
Eine Zelle oder Batterie mit einer Eigenmasse von mehr als 30 kg ist auf eine Zelle oder Batterie pro äußerer Umhüllung beschränkt.
LP904 LP904
Large packagings are authorized for a single damaged or defective battery and for a single item of equipment.
Use only approved large packaging conforming to Packing Group II performance level, made of:
• steel (50A) • rigid plastics (50H)
• aluminium (50B) • plywood (50D)
• metal other than steel or aluminium (50N)
Packing
requirements
Jede beschädigte oder defekte Batterie oder Ausrüstung, die eine solche Batterie enthält, muss einzeln in einer Innenverpackung verpackt sein
und in eine Umverpackung gelegt. Die Innenverpackung oder die Außenverpackung muss dicht sein, um zu verhindern, dass
Freisetzung von Elektrolyt.
Jede Innenverpackung muss von ausreichend nicht brennbarem und nicht leitfähigem Wärmedämmmaterial umgeben sein,
vor einer gefährlichen Hitzeentwicklung schützen.
Versiegelte Verpackungen müssen gegebenenfalls mit einer Entlüftungsvorrichtung versehen sein.
Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen von Vibrationen und Stößen zu minimieren und eine Bewegung der Batterie zu verhindern
innerhalb des Pakets, die zu weiteren Schäden und einem gefährlichen Zustand während des Transports führen können. Polsterndes Material, das
Nicht brennbar und nicht leitend können ebenfalls verwendet werden, um diese Anforderung zu erfüllen.
Die Nichtbrennbarkeit ist nach einer Norm zu bewerten, die in dem Land anerkannt ist, in dem die Verpackung oder
hergestellt.
Bei undichten Batterien ist der Innen- oder Außenverpackung ausreichend inertes absorbierendes Material zuzusetzen, um eine eventuelle Freisetzung aufzufangen
des Elektrolyten.
Batterien müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.
Gewichtsbeschränkung Keine Begrenzung Keine Begrenzung
Tunnel code (E)
Transportkategorie 2
Ausnahmen limite max 333Kg Net
Markierung und
Etikettierung von
Pakete
UN3090 oder UN3091 oder UN3480 oder UN3481 UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN oder UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN, DIE IN GERÄTEN ENTHALTEN SIND oder UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN ODER UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, DIE IN GERÄTEN ENTHALTEN SIND
Beschädigung/defekte Lithium-Ionen-Akkus oder Beschädigung/defekte Lithium-Metall-Akkus BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-AKKUS ODER BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUMMETALL-AKKUS
Umpacken OVERPACK + gleiche Etiketten wie oben OVERPACK + gleiche Etiketten wie oben
Documents Transportdokument
Das Beförderungsdokument enthält folgende Angaben:
Erklärung „Beförderung nach besonderen
Bestimmung 376″.
MDGF
Das Beförderungsdokument enthält folgende Erklärung
„Beförderung gemäß Sondervorschrift 376“.
Praktisches Beispiel für die Verpackung, Kennzeichnung und Etikettierung von Paketen, die Zellen und Batterien enthalten Beschädigt oder defekt

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